
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Bönningstedt und den Nachbargemeinden,
die Diskussionen um Windindustrieanlagen in Bönningstedt und Umgebung bewegen die Menschen. Dieses Vorhaben ist vermutlich das mit Abstand schwerwiegendste bei uns jemals zu entscheidende Projekt.
Unsere Bürgerinitiative Bönningstedt spricht sich nicht nur gegen die fünf geplanten Windindustrieanlagen in unserer eigenen Gemeinde aus, sondern gegen das riesige zusammenhängende Feld mit 19 Windindustrieanlagen, jede einzelne so hoch wie der Hamburger Fernsehturm, direkt vor unserer Haustür, im Landschaftsschutzgebiet. Die einzelnen Gemeinden betrachten immer nur die Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet, obwohl alle Anlagen massive Auswirkungen auf alle Gemeinden haben. Warum wurde nicht von Anfang an offen und aktiv über dieses Ausmaß berichtet?
Wie werden Vorrangflächen ermittelt? Soll vermeintlicher Klimaschutz auf Kosten des Naturschutzes stattfinden, obwohl das Land Schleswig-Holstein „unsere“ Fläche nicht als vorrangig für Windenergie einstuft? Produziert Schleswig-Holstein schon jetzt mehr Windstrom, als es verbraucht? Wieso versuchen und versuchten Teile der Kommunalpolitik immer nur gerade so viel zu kommunizieren, wie wir ohnehin wissen, aber ohne wirklich offen und transparent mit der Gesamtthematik umzugehen? Warum wird nicht darüber gesprochen, dass eine Windenergienutzung bedeuten würde, dass diese Fläche für Jahrzehnte für nichts anderes mehr zur Verfügung steht?
Worum geht es den Beteiligten überhaupt? Wird der Klimawandel eventuell nur als Vorwand benutzt? Es geht um Geld für die Verpächter, sehr viel Geld für die Investoren und evtl. ein wenig Geld für die Gemeinde. Um Ökologie scheint es hier weniger zu gehen, sonst hätte die verantwortliche Gemeindepolitik in Bönningstedt von Anfang an die Menschen mitgenommen und aktiv informiert. Im Mittelpunkt hätte dann die Diskussion um den Erhalt unseres Landschaftsschutzgebietes versus 19 Windindustrieanlagen gestanden.
Lesen Sie bitte unsere Standpunkte zu diesem uns alle betreffenden Sachverhalt.
Sind die Flächen geeignet?
Zu unterscheiden sind Potentialflächen und Vorrangflächen. Potentialflächen sind alle Flächen in Schleswig-Holstein, die einen Mindestabstand zur Bebauung und einige weitere Bedingungen erfüllen. Das sind etwas über 7% der Flächen des Landes. Da diese längst nicht alle sinnvoll geeignet sind, werden innerhalb dieser Flächen nach sorgfältig ausgewählten Bewertungskriterien durch das Land Schleswig-Holstein Vorrangflächen bestimmt, die besonders geeignet sind. Laut Bundesrecht muss Schleswig- Holstein zwischen 2 und 3% seiner Fläche als Vorrangfläche ausweisen und hat nach derzeitigem Bearbeitungsstand bereits ca. 3,3% identifiziert, in denen Windräder uneingeschränkt errichtet werden dürfen. Bönningstedt gehört aktuell nicht zu den Vorrangflächen. Auch der BUND (BUND SH- 2024-084-1PI vom 06.09.2024) betrachtet den Kreis Pinneberg aufgrund seiner Siedlungsdichte als ungeeignet für einen Standort für Windindustrieanlagen.
Der Kreis Pinneberg ist der am dichtesten besiedelte Landkreis in Schleswig-Holstein. Die Bevölkerung und die Tierwelt aus den betroffenen Gemeinden haben in einigermaßen erreichbarer Nähe keine Alternative. Das ist in den Vorranggebieten mit dünner Besiedelung völlig anders und in Offshore-Gebieten der Nordsee erst recht. Unser betroffenes Gebiet ist sogar Landschaftsschutzgebiet!

Prominente und äußerst sachkundige Unterstützer bestätigen also, dass dieser Standort objektiv schlechter ist als andere. Deshalb weisen wir den Vorwurf zurück, wir wären nur gegen die Windenergie, weil sie vor unserer Haustür erzeugt werden soll.
Repowering (Ersatz alter Anlagen durch Leistungsfähigere) bietet zusätzliche Kapazitäten. Alleine bis 2026 werden ca. 13.000 Windindustrieanlagen älter als zwanzig Jahre sein und stehen deshalb für das Repowering an, wodurch sich die Leistung der Windindustrieanlagen etwa verdreifacht. Damit erreichen wir in den nächsten Jahren das angestrebte Ziel der Politik von 157 GW Leistung, welches für das Jahr 2035 angestrebt ist.
Allerdings können Gemeinden, aktuell aber nur noch befristet, durch die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel weitere Flächen für eine Bebauung von Windindustrieanlagen zulassen, wenn sie u.a. ein Bauleitplanverfahren durchführen. Warum aber soll in Bönningstedt auf einer Fläche zweiter Wahl (aus Sicht der Windenergieeignung) ein massiver Eingriff in unsere unmittelbar vor der Haustür liegende Natur erfolgen, wenn genügend weitaus bessere Flächen vorhanden sind?
Falls Bönningstedt sich für die Aufstellung der Windindustrieanlagen entscheidet, erhalten diese planerischen Vorrang auf der Fläche z.B. bei dem Abstand zur Wohnbebauung. Es kann dann für viele Jahrzehnte keine andere Nutzung mehr erfolgen. Insbesondere können keine einzelnen Gebäude mehr errichtet werden.
Warum sollen wir ohne Not diese Flächen auf ewig einer anderen Nutzung entziehen?
Das Bebauungsplanverfahren
Die Gemeinde versuchte bereits am 26.11.2024 in der Gemeindevertretersitzung einen Aufstellungsbeschluss für das Windindustrieprojekt inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Dieser wurde jedoch in letzter Minute verschoben. Bedenken Sie bitte auch, dass alle anderen Gemeinden es nicht für notwendig erachten, ein Bauleitplanverfahren anzuschieben, um zu einer Meinungsbildung zukommen. Nur die SPD der Gemeinde Bönningstedt hält das für notwendig!
Wir erläutern die vier Hauptschritte eines Bauleitplanverfahrens:
Verfahrensschritt | Erläuterung | Rechte der Bürgerinnen und Bürger |
---|---|---|
Aufstellungsbeschluss | In einem genau zu bezeichnenden Gebiet soll eine Planung erfolgen, deren Inhalte nicht konkret sein müssen. | Bürgerinnen und Bürger können ein Bürgerbegehren nach §16g der Gemeindeordnung durchführen. |
Frühzeitige öffentliche Bürgerbeteiligung | Bürgerinnen und Bürger werden über konkrete Planungsabsichten unterrichtet. Sie können Stellungnahmen abgeben, die die Gemeinde abwägen muss. | Keine. Die Gemeinde kann abwägen, wie sie es für richtig hält. |
Auslegungsbeschluss | Die detaillierte Planung wird öffentlich ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen abgeben, die die Gemeinde abwägen muss. | Keine. Die Gemeinde kann abwägen, wie sie es für richtig hält. |
Satzungsbeschluss | Die Planung ist rechtskräftig. | Bürgerinnen und Bürger können vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ausgang ungewiss, lange Zeitdauer, hohe Kosten. |
Das bisherige Vorgehen der Bönningstedter Politik
Die einzige realistische Chance der Bevölkerung, sich gegen solch ein Projekt zu wehren, ist ein Bürgerbegehren. Eine hohe Hürde ist die kurze Frist von 90 Tagen zur Organisation und Sammlung von Unterschriften. Danach ist kein wirklicher Einfluss der Bevölkerung auf die Entscheidung mehr möglich.
Daher sollten sich die Bürgerinnen und Bürger vorher informieren, um sich eine eigene Meinung bilden zu können.
Über das vermutlich wichtigste Projekt seit Jahrzehnten wurde die Bevölkerung nicht aktiv und transparent vor der geplanten Abstimmung über die Initiierung eines Bauleitplanverfahrens informiert. Stattdessen wurde bereits am 07.11.2024 durch den Bauausschuss der Gemeindevertretung der Aufstellungsbeschluss empfohlen. Die Unterlagen waren zwar im öffentlichen ALLRIS System hinterlegt, aber es ist lebensfremd zu glauben, dass die Bevölkerung dieses System regelmäßig nutzt, geschweige denn überhaupt kennt. Eher zufällig erfuhren einige Gemeindemitglieder im Oktober 2024 von dem Projekt, was verständlicherweise zu großem Unmut führte.
Warum wollte die Gemeinde vor dem Verfahren keine Einwohnerversammlung einberufen? In Tangstedt und Ellerbek wurde dies praktiziert. In Bönningstedt wurde das offensichtlich nicht für notwendig erachtet.
In Anwesenheit von ca. 150 engagierten und hoch motivierten Bürgerinnen und Bürgern bei der Gemeindevertretersitzung in Bönningstedt am 26.11.2024 konnte eine Vertagung erwirkt werden. Ein CDU-Vertreter stellte diesen Antrag, der auch von Teilen der Grünen unterstützt wurde. Die SPD stimmte geschlossen dagegen.
Leider stellten erst danach die Bönningstedter CDU und SPD über verschiedene Kanäle Informationen bereit und bekundeten plötzlich die hohe Wichtigkeit der Bürgerinformation.
Zuvor verhielten sie sich allerdings anders. Sie informieren jetzt, weil es nunmehr eine hohe Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gibt. Es wird nun eine „Informationsveranstaltung“ geben, die die Bürgerinitiative grundsätzlich begrüßt. Der SPD- Fraktionsvorsitzende teilte der Bürgerinitiative allerdings mit, dass sie keine eigene Expertin vortragen lassen dürfe. Vortragen dürfen nur von der Gemeinde ausgewählte Personen. Geht es hier doch eher um eine Verkaufsveranstaltung, als um ein neutrales Abwägen von Pro und Kontra dieses Projektes?
Warum wird das Ausmaß der Gesamtplanung nicht dargestellt?
Es geht um fünf Windindustrieanlagen im Nordwesten von Bönningstedt, sechs in Ellerbek nördlich der Rugenbergener Straße (davon eine auf dem Gemeindegebiet von Tangstedt), die man zum Beispiel von unserer Grundschule aus deutlich sehen und hören würde, sechs in Tangstedt angrenzend an Bönningstedt und vermutlich einzelne weitere in Quickborn-Rentzel und/oder Borstel-Hohenraden. Bisher kennen wir konkret 17 Standorte. Der Investor nannte auf der „Informationsveranstaltung“ in Tangstedt die Anzahl 19, die in der grünen Insel zwischen den genannten Gemeinden auf einer zusammenhängenden Fläche aufgestellt werden sollen. Eine großflächige Beeinträchtigung der Gemeinden inkl. Hasloh. Warum wird darüber in Bönningstedt nicht wirklich offen berichtet? Im SPD Newsletter wird das Riesenareal von insgesamt 19 Anlagen gar nicht und im CDU Newsletter nur nebensächlich erwähnt. Bei diesem gigantischen Projekt geht es jedoch um eine Industrialisierung unseres Landschaftsschutzgebietes.

Zu unterscheiden sind die gemeindeübergreifende technische Planung des Investors für die Windindustrieanlagen und das kommunale Recht, das für jede Gemeinde ein eigenes Bauleitplanverfahren erfordert inkl. des Rechtes der Bevölkerung, sich mit einem Bürgerbegehren zu wehren.
Wenn es erstmal Baurecht gibt, kann der Investor Anlagen beliebiger Höhen aufstellen, weil das Landesrecht eine Höhenbeschränkung für Windräder verbietet. Dieses Jahr wird bereits in der Lausitz ein Windrad- Gigant mit einer Höhe von 400m gebaut.
Auch bei uns entstünde Baurecht für 19 Anlagen mit einer Höhe von je 400 Metern und höher. Warum sollte ein Investor in 2-3 Jahren, wenn es zum Bau käme, solche Giganten dann nicht auch bei uns aufstellen?
Das bestätigt auch die SPD in ihrem Newsletter 1/2025: „Wenn ein Investor ein neues Projekt plant, orientiert er sich üblicherweise nicht an der Technik von gestern. Windkraftanlagen haben derzeit die Tendenz, immer größer zu werden“.
Hasloh hat sich auf eine andere Nutzung verständigt. Hier sollen großflächig Photovoltaik – Anlagen aufgestellt werden. Auch das wäre eine Option. Das vermindert zumindest den Schaden an der Natur, reduziert aber auch die Rendite der Investoren.
In Bönningstedt wurde im Gemeinderat und im SPD Newsletter vorgeschlagen, man könne den Aufstellungsbeschluss erstmal fassen und dann in Ruhe diskutieren, weil dadurch noch nichts entschieden wird.
Dies ist eine Nebelkerze, denn mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt eine 90-Tage-Frist für das einzige wirklich effektive demokratische Instrument, welches die Bevölkerung zur Verfügung hat.
Warum erwähnten weder die Bönningstedter CDU noch die SPD in ihren Informationsbroschüren dieses demokratische Recht eines Bürgerbegehrens als Möglichkeit der direkten Bürgerbeteiligung? Sollen wir nach dem bisherigen Verlauf glauben, dass nach einem Aufstellungsbeschluss noch ergebnisoffen diskutiert und entschieden wird?
Sind die Windindustrieanlagen notwendig?
Auf den ersten Blick ist es wichtig, immer mehr Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen.
Schleswig-Holstein verbrauchte 2023 15,1 Millionen MWh Strom, produzierte aber sehr viel mehr, nämlich 29,7 Millionen MWh Strom- davon alleine aus Windkraft 21,3 Millionen MWh.
(Quelle: Statistikamt Nord, 185/2024)
Das ist bereits fast das Doppelte des tatsächlichen Verbrauches. Die gesamte Nennleistung aller installierten Anlagen in Schleswig-Holstein liegt sogar bei ca. dem fünffachen unseres Stromverbrauches, sogar ohne Photovoltaik.
Strom muss also schon jetzt zu anderen Verbrauchern transportiert werden. Grundsätzlich geht man von ca. 8% – 15% Übertragungsverlust aus.
Andere Bundesländer, wie z.B. Bayern weisen Windenergieflächen aus gutem Grunde und aus eigenem Interesse (die schöne Natur in Bayern erhalten) nur sehr zögerlich aus. An das schleswig-holsteinische Stromnetz können kaum weitere Windindustrieanlagen angeschlossen werden, weil die von den Anlagen erzeugten Lastspitzen schon jetzt nicht mehr verkraftet werden. U. a. werden aus diesem Grund Windindustrieanlagen regelmäßig abgeschaltet.
Überschüssiger Windstrom aus Lastspitzen wird teilweise ins Ausland exportiert, wofür wir sogar bezahlen müssen, um ihn bei Flauten teuer zurückzukaufen. Ein ökologischer und ökonomischer Irrsinn!
Quelle: stromdaten.info
Wärmebedarfsplan
Es wird behauptet, Bönningstedt müsse irgendwann 100% CO2 neutral werden. Die Gemeinde muss bis 2028 einen Wärmebedarfsplan aufstellen, in dem genau ermittelt wird, wo Wärmebedarf herrscht und eine entsprechende Planung vornehmen.
Windenergie erzeugt alleine keine Wärme, sondern kann diese z.B. nur in Kombination mit Wärmepumpen realisieren. Solche Planungen liegen allerdings nicht vor. Bei der Wärmeplanung sollte vorrangig geprüft werden, den Energieverbrauch künftig deutlich zu reduzieren. Anstatt die Überkapazitäten weiter zu erhöhen, müssen sie besser genutzt werden.
Einen direkten Zusammenhang zwischen Wärmebedarfsplanung und Windrädern gibt es somit nicht!
Bekommen wir billigeren Strom?
Uns sind hierzu keine validen Unterlagen bekannt. Wir bezweifeln sehr stark, dass es jemals aufgrund dieser Anlagen günstigeren Strom für die Bönningstedter Bürgerinnen und Bürger geben wird. Nach unseren Recherchen bei der Bundesnetzagentur ist dies nur möglich, wenn ein Anbieter einen Sondervertrag mit dem Betreiber der Anlagen schließt, der wiederum einen deutlich höheren Grundtarif anbietet, der dann rabattiert werden könnte, welches aber insgesamt vermutlich keine Kosteneinsparung bringt.
Vergütung und Rückbaukosten
Bei den geplanten Windindustrieanlagen in Bönningstedt ist durch die Binnenlage eine Auslastung von nur 2.500 Volllaststunden zu erwarten, das entspricht 29% Auslastung (Quelle Statista 2025) und nicht, wie der Investor verspricht, ca. 40%. Dies erscheint weit überzogen. Die hohe Auslastung wird auch nicht nachgewiesen.
Unabhängig davon erhält der Investor auf seine Planung von 40% Auslastung (106.283 MWh) seine EEG-Vergütung von im Durchschnitt 7,35 Cent/kWh, d.h. ca. 7,8 Mio. Euro pro Jahr für das Gebiet Bönningstedt. Der durchschnittliche Jahresüberschuss (Gewinn) bei solchen Projekten liegt bei ca. 15%, d.h. knapp 1,2 Mio. Euro. Für alle 19 Anlagen bedeutet das grob einen Jahresumsatz von ca. 29,6 Mio. Euro und über 20 Jahre knapp 600 Mio. Euro Umsatz. Für den Investor ein sehr lohnendes Geschäft.
Nach ihrem „Lebensende“ (derzeit ca. 25 Jahre) müssen die Anlagen zurück gebaut werden. Die Rückbaukosten werden in der Regel viel zu niedrig angesetzt, da ansonsten die Unwirtschaftlichkeit bei einer Gesamtkostenbetrachtung transparent werden würde. Diese tatsächlichen Kosten müssten durch eine sehr hohe Bankbürgschaft abgesichert sein, welches die Renditen erheblich mindert.

Die mehrere hundert Meter hohen Türme benötigen riesige Betonfundamente. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen der nächsten Jahrzehnte gehen Kostenschätzungen für den Rückbau von ca. 3 Mio. Euro pro Turm aus. Der Investor teilte am 14.01.2025 in Tangstedt mit, dass es hierfür eine Bankgarantie über 200.000 Euro gibt, also nur etwa 7% der von Experten prognostizierten tatsächlichen Kosten.
Eine tickende Zeitbombe für die Gemeindefinanzen.
Quellen: HNA Hessische/ Niedersächsische Allgemeine v. 19.11.2024, Genehmigungsbescheid vom 18.07.2024 Schleswig-Holstein Landesamt für Umwelt
Einnahmen der Gemeinde
Das CDU Informationsblatt 12/2024 spricht von Einnahmen für die Gemeinde Bönningstedt in Höhe von 50.000 – 80.000 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bönningstedt sieht im Ergebnisplan Ausgaben von ca. 13,8 Mio. Euro vor. Für ein halbes Prozent wollen wir die gesamte Natur im Westen Bönningstedts preisgeben?
Diese Einnahme resultiert aus der EEG-Einspeisevergütung, welche mehrere Bundesparteien zudem abschaffen wollen. Es besteht die Gefahr, dass selbst dieses halbe Prozent nicht eingenommen wird.
Auswirkungen auf die Natur
Unsere noch intakte Natur ist doch das, was Bönningstedt lebens- und liebenswert macht. Der CDU-Slogan, „Bei uns lebt man besser“, passt da sehr gut.

Die Folgen der 19 Windindustrieanlagen wären aber:
- Zerstörung des gewachsenen Naherholungsgebietes und des Biotopverbundes.
- Zerstörung der gewachsenen Knick-, Wald- und Wiesenlandschaft sowie der natürlichen Bachläufe und Gräben für den Betonsockel, die Befestigung und Verschotterung der Zufahrten für die Schwerlasttransporte und die Kranaufstellflächen.
- Brutale Verschandelung des Landschaftsbildes.
- Zerstörung der umliegenden Natur zur Erstellung von Stromnetzkomponenten.
Auswirkungen auf die Gesundheit
Windindustrieanlagen beeinträchtigen die Gesundheit von Mensch und Tier. Von ihnen geht Lärm in unterschiedlichen Frequenzen aus, der als dumpfes Wummern, pulsierendes Rauschen und Pfeifen wahrgenommen wird.
Anwohner in der Nähe von Windindustrieanlagen machen auch Infraschall für zahlreiche gesundheitliche Probleme verantwortlich: Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Depressionen, Schwindel, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen und etliche andere.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt Heft 6 | 8. Februar 2019; Südwest Presse 3. Februar 2025
Bei manchen Menschen führen die tiefen Töne zu einem unangenehmen Druck auf den Ohren. Langzeitschäden auf Menschen und Tiere sind noch nicht ausreichend erforscht. Die Geräusche sind über mehrere Kilometer noch messbar.
Die Rotoren werfen je nach Jahreszeit kilometerweit Schatten, die durch das ständige Flackern Gesundheit und Wohlbefinden der betroffenen Menschen und Tiere stark beeinträchtigen. Mitten im Schutzgebiet des am dichtesten besiedelten Landkreises Schleswig-Holsteins wären besonders viele Menschen betroffen. Die Windindustrieanlagen würden im Westen stehen und ab mittags den Schatten in Richtung Bönningstedt werfen, während gleichzeitig der Westwind den Schall zu uns trägt.
Tagsüber reflektieren die Rotorblätter das Sonnenlicht besonders bei Nässe („Discoeffekt“). Nachts belästigen die rot blinkenden Positionslichter Mensch und Tier.
Wertverlust von Immobilien
Wertverluste von 100% sind keine Ausnahme.
Der gesunde Menschenverstand sagt, dass dort, wo massenhaft Windräder in die Natur gestellt werden, keiner mehr leben möchte.
Immobilien, die gar nicht mehr verkauft werden können, finden keinen Eingang in Studien und Auswertungen, da es hierüber keinen Notarvertrag gibt, der ausgewertet werden kann. Für viele ist die Immobilie ein großer Teil ihrer Altersversorgung. Die SPD Bönningstedt schreibt, dass den Anrainern ein nachweisbarer Schaden ggfls. ausgeglichen wird. Das wird niemals passieren. Fragen Sie dazu einen Anwalt. Solche Aussagen zerstören das Vertrauen in die handelnden Personen und in die Politik insgesamt.
Quelle: hev-winterthur.ch/ratgeber/einflussvon- windenergieanlagen-auf-immobilienpreise, epoch times 8.Feb. 2025
Wie geht es weiter?
Bitte sprechen und diskutieren Sie dieses Vorhaben mit Ihrer Familie, mit Ihren Freunden und Nachbarn. Dieses Projekt sollte niemanden unberührt lassen. Es hat Auswirkungen auf die Lebensqualität für Generationen!

Wollen wir diese wunderbare Natur wirklich aufs Spiel setzen?
Genutzte physikalische Einheiten:
| 1.000 W = 1 KW (Kilowatt)
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